Omnibusfahrer SIDI-Recorder

SiDi-Recorder 3.0

– Ihr unsichtbarer Zeuge vor Gericht dank ereignisbezogener Videoaufzeichnung

 

Bei unklaren Unfällen bekommt ein Bus aufgrund der „höheren Betriebsgefahr“ meist die volle Schuld und an entlastenden Beweisen für den Busfahrer mangelt es. Mit dem SiDi-Recorder 3.0 steigen Ihre Chancen zu beweisen, wer wirklich verantwortlich war. Das spart Ihrer Versicherung Geld und ermöglicht Ihnen günstigere Versicherungsbeiträge.

 

Vorsicht Unfall:

Ein PKW kommt auf die rechte Fahrspur eines Omnibusses,

der allerdings mit einem SiDi-Recorder an der Frontscheibe ausgestattet ist.

 

Das Video beweist:

Nicht der Bus, sondern der PKW verursacht den Unfall.

Exklusiv nur für Dittmeier-Kunden! Der SiDi-Recorder 3.0 ist von Versicherungen und von Dittmeier für Kunden subventioniert.

SiDi-Recorder 3.0: Ereignisbezogene Unfalldokumentation

Der elektronische Zeuge

Das Ziel: Im Falle eines Unfalles sollen die ereignisrelevanten Daten aufgezeichnet werden, um später eine Rekonstruktion des Unfallherganges zu ermöglichen. Daraus haben wir den SiDi-Recorder 3.0 entwickelt, eine Art digitaler Ereignisdatenschreiber mit Videofunktion. Der SiDi-Recorder zeichnet Verkehrssitua-tionen und deren Begleitumstände auf. Sämtliche relevanten Informationen werden beweiskräftig und manipulationssicher in Bildern und Zahlen auf einem Chip gespeichert. Die Auswertung in Einzelbildern, Videosequenz oder Datendiagramm können Sie mit der mitgelieferten Software selbst vornehmen. Der Zugriff durch Dritte wird verwehrt.
Der SiDi-Recorder hilft bei

  • ungerechter Verurteilung mangels Zeugen oder wegen falscher Zeugenaussagen
  • ungerechtfertigter Teilschuldauflage, Fahrverboten oder Punkteinträgen
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers
  • zeitintensiven Gerichtsverfahren, hohen Rechtsanwalts- und Gutachterkosten
  • unberechtigter Höherstufung Ihrer Versicherungsprämie
  • akuter Beweisnot bei Nötigung, Bedrohung und Versicherungsbetrug

Zum Datenschutz
Während der Einsatz von Dashcams mit permanenter Videoaufzeichnung als unzulässig anzusehen ist, erfolgt beim SiDi-Recorder 3.0 nur eine ereignisbezogene Aufzeichnung.
Gespeicherte Daten sind vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Trotzdem müssen Sie wissen:
Über die Verwertung von Aufzeichnungen entscheidet im Einzelfall immer das zuständige Gericht. Dittmeier-Kunden konnten bisher alle mit dem SiDi-Recorder 3.0 dokumentierten Beweise vor Gericht einsetzen. Die Gerichte stuften dabei das Interesse an der Unfallaufklärung höher ein als das Persönlichkeitsrecht zufällig aufgenommener Personen und Fahrzeuge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich grundsätzlich für die Verwertbarkeit ausgesprochen.

Auf Wunsch erhalten Sie vorab aktuelle Urteile zur Anerkennung der Verwertung von Videoaufzeichnungen. Fordern Sie diese einfach bei uns an.

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Gerne beraten wir Sie!

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Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen
Niklas Keilholz
Fachinformatiker Systemintegration Systemadministration
+49 (0) 931. 98 00 70-82
+49 (0) 931. 98 00 70-582
Melanie Hiller
Bachelor of Arts (B.A.) |
Versicherungsfachwirtin
Kundenberatung
+49 (0) 931. 98 00 70-47
+49 (0) 931. 98 00 70-547

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