Kundeninformationen
- Das Berufsbild des Versicherungsmaklers
- Auswahlkriterien für Versicherer und deren Produkte
- Art der Zusammenarbeit
- Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
- Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
- Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Erstinformationen)
- Eintrag im Vermittlerregister
Das Berufsbild des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Er ist nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern steht als "treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers und des ihn beauftragenden Versicherungsnehmers ergeben sich aus dem Maklervertrag. Zusätzliche Rechte und Pflichten können in den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu den einzelnen Versicherungen definiert sein. Im Auftrag seines Kunden bewertet der Makler den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Er ermittelt dann den notwendigen und passenden Versicherungsschutz und vermittelt die Versicherungsverträge. Er ist für die weitere Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse zuständig. Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dafür hat er eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
SD-T-6106-1.0 Stand: 30.04.2018
Auswahlkriterien für Versicherer und deren Produkte
Auswahlkriterien für den empfohlenen Versicherungsschutz sind neben der gebotenen Leistung und dem Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, eine dauerhafte gleichmäßige Prämienbelastung, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie die Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Die Gewichtung dieser Auswahlkriterien folgt den Besonderheiten des Omnibusgeschäfts. Insoweit verfolgt der Versicherungsmakler das Ziel, eine dauerhafte möglichst gleichmäßige Prämienbelastung für die jeweiligen Auftraggeber zu erreichen.
Der Versicherungsmakler wird deshalb keine sog. Köderangebote, die regelmäßig nicht durch Nachhaltigkeit in der Prämiengestaltung geprägt sind, berücksichtigen. Vielmehr wird eine Bündelung von Geschäft bei den dafür in Frage kommenden Versicherern zur Stärkung der Position der Kunden angestrebt. Diese ist notwendig, weil das Omnibusgeschäft großschadenlastig ist und nur durch eine solide Mischung der Kunden des Versicherungsmaklers bei einem Versicherer die Gesamtschadensquote in einer Weise gestaltet werden kann, die eine dauerhafte möglichst gleichmäßige Prämienbelastung ermöglicht.
Einer möglichst langfristigen gleichmäßigen Prämienbelastung wird vom Versicherungsmakler deshalb der Vorrang vor der evtl. Möglichkeit einer Kurzfristoptimierung (z.B. bei einem günstigen Schadenverlauf in einem Jahr) gegeben. Der Versicherungsmakler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (VU mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Versicherungsmakler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Versicherungsmakler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart.
SD-T-6107-1.0 Stand: 30.04.2018
Art der Zusammenarbeit
Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers in die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung. Wir berücksichtigen - soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen - eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen, um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können.
Um unseren Kunden eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen empfehlen wir im allgemeinen Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und - einschätzung reagieren.
Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten Risiken, können Sie sich auf jahrelange Erfahrung, insbesondere in der Schadenabwicklung, verlassen. Dabei betreuen wir auch gerne bereits bestehende Verträge.
Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen mögliche Alternativen.
Stand: 30.04.2018
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten - insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken - Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt Datenschutz auf unserer Startseite. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben. Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen widerrufen werden.
SD-T-6109-1.0 Stand: 30.04.2018
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählt:
- die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und - erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mittelung gefahrerhöhender Umstände)
- die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können.
- Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen.
Stand: 30.04.2018
Eintrag im Vermittlerregister
Stand: 30.04.2018