Wichtiges Urteil für Linksabbieger: Vorsicht bei eingeschränkter Sicht!

(R)echt umsichtig

Wichtiges Urteil für Linksabbieger

 

Vorsicht bei eingeschränkter Sicht! Das Landgericht Saarbrücken hat am 10.11.2023 ein deutliches Urteil gefällt.

 

Was war passiert?

Im Mai 2021 kollidierten auf einer Kreuzung im Saarland ein Pkw und ein Motorrad. Die Pkw-Fahrerin und spätere Klägerin wollte nach links abbiegen. Zur gleichen Zeit beabsichtigte eine entgegenkommende PKW-Fahrerin ebenfalls nach links abzubiegen. Deren Fahrzeug wurde vom einem Motorradfahrer rechts überholt. Um eine Kollision mit der Klägerin zu vermeiden, bremste der Motorradfahrer und rutschte in den Pkw hinein. Die PKW-Lenkerin klagte schließlich gegen Krad-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz, da das Krad zu Beginn des Abbiegevorgangs nicht erkennbar gewesen sei. Zudem habe der Motorradfahrer den vor ihm abbiegenden PKW bei unklarer Verkehrslage überholt.

 

Die Urteile

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in der Berufung wiesen die Klage ab. Der PKW-Fahrerin steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Sie hatte den Unfall mit einem Verstoß gegen § 9 Absatz 3 der StVO alleine verschuldet. Wenn die Sicht eines Linksabbiegers auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug behindert wird, darf er nur unter besonderer Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Der Motorradfahrer hingegen habe das vor ihm links abbiegende Fahrzeuge rechts überholen dürfen.

 

Warum ist dieses Urteil wichtig?

Linksabbiegen gehört zu den gefährlichsten Manövern im Straßenverkehr. Dieses Urteil schafft Klarheit über die Sorgfaltspflichten und kann helfen, schwere Unfälle zu vermeiden.

 

Und in der Praxis?

  1. Erhöhte Aufmerksamkeit: Bei eingeschränkter Sicht müssen Linksabbieger besonders aufmerksam und umsichtig sein.
  2. Langsames Vortasten: Gegebenenfalls muss man sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten.
  3. Notfalls anhalten: Im Zweifel lieber stoppen und warten, bis die Sicht frei ist.
  4. Und als Geradeausfahrender: Man sollte auch damit rechnen, dass Linksabbieger einen möglicherweise nicht sehen können.

Unser Fazit:

Dieses Urteil macht deutlich, wie wichtig umsichtiges und vorausschauendes Fahren ist und schafft klare Regeln für kritische Situationen.

 

 

Landgericht Saarbrücken, Urteil v. 10.11.2023 (13 S 33/23)

Marco Schmitt

Marco Schmitt

Prokurist Personal & Marketing

Artikel von Marco Schmitt

KONTAKTDATEN
Nachname *
Vorname *
Firmenname
Telefonnummer
Mailadresse *
INTERESSENGEBIET
Anzahl Busse:
Anzahl LKW/Zugm.:
Anzahl Taxis:
Anzahl Fahrzeuge:
Anmerkung
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite.
Klicken Sie auf "Ich stimme allen Cookies zu", um allen Cookies (auch von Drittanbietern) zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf "Cookie-Einstellungen", um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Cookie-Einstellungen

Hier können Sie die Cookie-Einstellungen verschiedener Tools, die auf dieser Domain verwendet werden, einsehen bzw. ändern.

Technisch notwendige Cookies für grundlegende Funktionen der Webseite. Ein * zeigt einen möglichen Präfix oder Suffix.
Für zielorientierte Cookies können Sie hier Ihre Einstellungen festlegen.