Busbrand-Neuwert-Versicherung
Feuer auf dem Busbetriebshof!
Jetzt Deckungslücke zum Neupreis schließen
Ein Brand auf dem Betriebshof ist eine der größtmöglichen Katastrophen. Dittmeier bietet Busbetrieben ein Versicherungsangebot zur existenziellen Absicherung. Nach einem Busbrand reicht die Entschädigung der Versicherung kaum aus, adäquate Ersatzbusse zu kaufen. Bei einem Brand in der Omnibushalle kann sogar schnell ein Großschadenereignis mit mehreren Millionen Euro Schadenssumme eintreten. Bisher entschädigte die Versicherung nur den Zeitwert der Omnibusse. Gerade bei einem Betriebshofbrand mit finanzierten und evtl. geförderten Fahrzeugen reicht diese Zeitwert-Entschädigung aber bei Weitem nicht aus. Es kann eine existenzielle Finanzierungslücke entstehen.
Die Lösung:
Ein neuartiges Versicherungskonzept
Neuwert-Entschädigung für Busse bei Brand
auf dem Betriebshof als Ergänzung zur Kaskoversicherung!
Dittmeier sichert Ihren Busbetrieb bestens ab
Dittmeier bietet erweiterte Versicherungslösungen, um den existenziellen Schaden für Busbetriebe nach Bränden zu verhindern.
Zwar tritt in solchen Fällen die Kfz-Kaskoversicherung ein, allerdings entschädigt diese nur den Zeitwert. Ob zu diesem Wert Ersatzbusse angeschafft werden können, ist dann das Problem des Busunternehmers. Besonders bei geförderten Bussen ist der finanzielle Schaden immens, wenn beispielsweise für einen fünf Jahre alten Bus ein neuer angeschafft und finanziert werden muss.
Neuwertversicherung für Busse auf dem Betriebshof für den Großschadensfall
Die Versicherung greift erst bei Brand von mindestens zwei über diesen Zusatzvertrag
abgesicherten Bussen. Die Versicherung gilt nur für Busse im Depot bzw. auf dem Betriebshof.
Mehrkostenversicherung
nach einem
Busbrand
Die Mehrkostenversicherung ist Bestandteil der Omnibusbetrieb-Komplett-Versicherung. Fortlaufende Kosten für die Anmietung von Ersatzbussen oder entgangene Gewinne nach einem versicherten Brandschaden werden erstattet.
Diese Absicherungen sind in dieser Form
exklusiv über Dittmeier erhältlich.
Art der Versicherung
Es handelt sich um eine Feuerversicherung, die eine Zusatzleistung über die Leistung der Kfz-Kaskoversicherung im Falle eines Totalschadens infolge eines Brandes hinaus bietet.
Deckungsumfang
Im Totalschadensfall (auch wirtschaftlicher Totalschaden) durch Brand wird eine zusätzliche Ersatzleistung von 25 % der Entschädigungssumme der Kfz-Kaskoversicherung, max. 25.000 EUR pro Fahrzeug geleistet. Die Höchstentschädigung beträgt 300.000 EUR bei Totalzerstörung mehrerer Fahrzeuge innerhalb eines Depots.
Voraussetzungen für die Versicherungsleistung
- Der Omnibus muss zum Schadenszeitpunkt mindestens Kfz-teilkaskoversichert sein.
- Es muss ein Totalschaden durch Brand vorliegen.
- Die Kfz-Kaskoversicherung hat den Zeitwert abzügl. Restwert erstattet.
- Die Versicherung greift auch schon bei Brand von nur einem einzelnen Bus.
- Der Bus darf zum Schadenzeitpunkt in Betrieb/Gebrauch gewesen sein.
Versicherungsbedingungen
Grundlagen dieser Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008), der Antrag, der Versicherungsschein ggf. mit Nachträgen und etwaige einzelvertragliche Sondervereinbarungen.
Stichtagsmeldung
Einmal jährlich zum 01.01. sind die zu versichernden Omnibusse mit ihrem Neuwert zu melden.
Vertragsbetreuung
Vertragsbetreuung
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